WIR KÖNNEN IHREN GEPLANTEN TOURISTENBESUCH ZU DEN VEREINIGTEN STAATEN FÜHREN
Das Touristenvisum B für Nichteinwanderer deckt ausländische Besucher aus geschäftlichen Gründen (B-1) und Vergnügen (B-2) ab. Die meisten Ausländer, die jedes Jahr in die Vereinigten Staaten reisen, werden als Nicht-Einwanderer in die Kategorie B-Visum aufgenommen. In der Regel sind Aufenthalte in den Vereinigten Staaten in dieser Kategorie kurz, mit zulässigen Aktivitäten wie:
- Besichtigung
- Familienbesuche
- Gesundheitswesen
- Prozessführung, Treffen mit Rechtsanwälten, Gerichtsverfahren
- Eingeschränkte Geschäftsaktivitäten für einen ausländischen Arbeitgeber
Die Reisen sind zeitlich befristet und können keine Beschäftigung in den Vereinigten Staaten oder die Durchführung eines akademischen Studienprogramms beinhalten - bis sie vom amerikanischen Einwanderungsdienst genehmigt werden.
Allgemeine Anforderungen
Das US-Außenministerium hat besondere Anforderungen für die Ausstellung eines Touristenvisums an einen Ausländer:
- Der Besucher betritt für eine begrenzte Zeit die USA.
- Der Besucher beabsichtigt, nach Ablauf seines Aufenthalts die USA zu verlassen.
- In den USA unterhält der Besucher einen ausländischen Wohnsitz, den er nicht verlassen möchte.
- Der Besucher verfügt über angemessene finanzielle Vorkehrungen, um aus den USA zu reisen, zu bleiben und abzureisen
- Der Besucher wird sich ausschließlich mit legitimen Aktivitäten in Bezug auf Geschäft oder Vergnügen befassen.
- Sie müssen einen Reisepass besitzen, der mindestens 6 Monate nach Ihrer geplanten Ausreise aus den Vereinigten Staaten gültig ist (sofern nicht von länderspezifische Vereinbarungen). Für Familien muss jedes Familienmitglied, einschließlich Kleinkinder und Kinder, seinen eigenen Pass haben. Andere gesetzliche Anforderungen gelten auch für die Technologie oder Funktionen, die im Pass enthalten sein müssen.
- Nicht aufgrund von früheren Verbrechen, Verstößen gegen die Einwanderung oder aus anderen Gründen, die nach US-amerikanischem Recht festgelegt wurden, nicht zulässig sein.
Bevor ein ausländischer Besucher die USA im Status B-1 oder B-2 einreisen kann, muss er ein Visum von einem US-Konsulat außerhalb der USA erhalten.
Ob ein Ausländer, der die USA besuchen möchte, ein Visum benötigt, hängt davon ab, aus welchem Land er stammt. Wenn Sie Staatsbürger eines Landes sind, das Teil des Visa Waiver-Programms (VWP) ist, können Sie bis zu 90 Tage ohne Visum bleiben. Bevor Sie reisen können, müssen Sie eine Online-Bewerbung mit der Heimatschutzministeriumgenannt ESTA. Darüber hinaus ähneln die Voraussetzungen, ob Sie das VWP ESTA-Programm nutzen können, den Anforderungen für die Ausstellung und Zulassung mit einem Touristenvisum. Ein entscheidender Unterschied zu einem regulären Touristenvisum besteht darin, dass Reisende, die eine Zulassung im Rahmen des Visa Waiver-Programms beantragen, in der Regel auf das Recht verzichten, die Entscheidung eines CBP-Beamten bezüglich des Zulassungsantrags im Einreisehafen zu überprüfen oder gegen diesen Beschwerdepunkt einzulegen.
Derzeit nehmen 37 Länder am Visa Waiver-Programm teil (siehe unten):
Visa Waiver-Programm - teilnehmende Länder
Andorra | Ungarn | Neuseeland |
Australien | Island | Norwegen |
Österreich | Irland | Portugal |
Belgien | Italien | San Marino |
Brunei | Japan | Singapur |
Tschechische Republik | Lettland | Slowakei |
Dänemark | Liechtenstein | Slowenien |
Estland | Litauen | Südkorea |
Finnland | Luxemburg | Spanien |
Frankreich | Malta | Schweden |
Deutschland | Monaco | Schweiz |
Griechenland | die Niederlande | Taiwan |
Großbritannien |
Manchmal werden neue Länder zu dieser Liste hinzugefügt. Ab dem 31. März 2014 können chilenische Staatsbürger, die die Kriterien des Visa Waiver-Programms erfüllen, aus geschäftlichen oder touristischen Gründen bis zu 90 Tage ohne Visum in die USA reisen.
Weitere Informationen dazu, ob Sie für ein B-1 / B-2-Visum, das VWP ESTA-Programm, berechtigt sind, erhalten Sie hier Kontaktieren Sie unsere Firma Bevor Sie sich für eine Zulassung in den Vereinigten Staaten bemühen, bewerben Sie sich online oder besuchen Sie eine konsularische Vertretung in Ihrem Heimatland.