Tiefer gehen: P-2- und P-3-Visa
P-2 Visum: Für Künstler und Entertainer im Rahmen gegenseitiger Austauschprogramme
Als begabter Künstler oder Entertainer haben Sie möglicherweise Anspruch auf ein P-2-Visum, wenn Sie an einem gegenseitigen Austauschprogramm zwischen einer Organisation in den Vereinigten Staaten und einer Organisation in einem anderen Land beteiligt sind. Diese Visumart ist speziell für Personen gedacht, die als Künstler oder Entertainer einzeln oder als Teil einer Gruppe im Rahmen eines gegenseitigen Austauschprogramms auftreten. Das P-2-Visum erleichtert den kulturellen Austausch und fördert die Bereicherung der Künste durch internationale Zusammenarbeit. Wir bei HARRISLAW wissen um den Wert des kulturellen Austauschs und unterstützen Künstler und Entertainer in ihrem Streben nach internationaler Anerkennung und Wachstum.
P-3 Visum: Für Künstler und Entertainer in kulturell einmaligen Programmen
Das P-3 Visum ist ein Weg für Künstler und Entertainer, die in einem kulturell einzigartigen Programm auftreten, unterrichten oder lehren möchten. Diese Visumkategorie ist auf Einzelpersonen oder Gruppen zugeschnitten, die in die Vereinigten Staaten kommen, um eine einzigartige oder traditionelle ethnische, volkstümliche, kulturelle, musikalische, theatralische oder künstlerische Darbietung oder Präsentation zu entwickeln, zu interpretieren, darzustellen, zu unterrichten oder zu lehren. Im Wesentlichen ist das P-3-Visum ein Weg für Kulturbotschafter, die ihr Erbe durch Darbietungen weitergeben wollen. Unsere Kanzlei unterstützt kulturelle Botschafter bei der Beantragung des P-3-Visums und sorgt dafür, dass die globale Kultur auf amerikanischem Boden weiter gedeihen kann.