Dauerhafter Transfer von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen in Ihr U.S.-Unternehmen
Für multinationale Unternehmen ist der Verbleib ausländischer Mitarbeiter in den Vereinigten Staaten über die Grenzen befristeter Nichteinwanderungsvisa hinaus oft entscheidend für das Erreichen langfristiger Geschäftsziele. Befristete Visa, wie zum Beispiel das L-1erlauben in der Regel einen maximalen Aufenthalt von sechs oder sieben Jahren, was für die strategischen Ziele eines Unternehmens möglicherweise nicht ausreicht. In Anerkennung des Wertes, den ausländische Führungskräfte und Manager für die US-Wirtschaft darstellen, bietet das Einwanderungsrecht einen Weg für US-Arbeitgeber, diese wichtigen Mitarbeiter für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung über die EB-1C-Kategorie zu sponsern. Auf diese Weise können multinationale Unternehmen die Kontinuität und Stabilität ihrer US-Geschäfte aufrechterhalten, was für die Aufrechterhaltung des Wirtschaftswachstums und die Schaffung von Chancen für andere US-Arbeitnehmer von entscheidender Bedeutung ist.
Das EB-1C Visum: Ein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für multinationale Führungskräfte und Manager
Das EB-1C-Visum ist Teil des umfassenderen Beschäftigungsbasierte Greencard-Kategorie EB-1 und ist speziell auf multinationale Manager und Führungskräfte zugeschnitten. Es weist Ähnlichkeiten auf mit dem L-1A-NichteinwanderungsvisumDamit ist es für viele ausländische Arbeitnehmer, die bereits unter dem L-1A-Status in den Vereinigten Staaten arbeiten, eine natürliche Entwicklung. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein früherer L-1-Status keine Voraussetzung für die Einreichung einer EB-1C-Petition ist. Außerdem ist ein Arbeitszertifizierung ist ebenfalls nicht erforderlich.
Ähnlich wie beim L-1A-Visum muss ein US-Arbeitgeber die EB-1C-Petition bei der US-Einwanderungsbehörde (USCIS) einreichen, um den ausländischen Arbeitnehmer für eine dauerhafte Beschäftigung zu gewinnen. Um sich zu qualifizieren, müssen mehrere wichtige Voraussetzungen erfüllt sein:
- Qualifizierende Beschäftigung im Ausland: Der Arbeitnehmer muss innerhalb der letzten drei Jahre vor seiner Einreise in die Vereinigten Staaten mindestens ein Jahr lang ununterbrochen für eine verbundene ausländische Einrichtung gearbeitet haben.
- Qualifizierte Beziehung zwischen Unternehmen: Der US-Arbeitgeber muss eine qualifizierte Beziehung zu dem ausländischen Unternehmen haben, z. B. eine Muttergesellschaft, eine Tochtergesellschaft, eine Zweigstelle oder ein verbundenes Unternehmen.
Hauptunterschiede zwischen L-1 und EB-1C
Obwohl das EB-1C-Visum Ähnlichkeiten mit dem L-1A-Visum aufweist, gibt es deutliche Unterschiede, die Arbeitgeber beachten müssen:
- Nur für leitende Angestellte oder Manager: Die EB-1C-Kategorie ist ausschließlich für Angestellte in leitender Funktion, sowohl im Ausland als auch in den Vereinigten Staaten, vorgesehen. Im Gegensatz zur L-1B-Kategorie, die Mitarbeiter mit Spezialkenntnissen zulässt, ist die EB-1C-Kategorie nicht für solche Funktionen geeignet. Aus diesem Grund müssen Mitarbeiter mit L-1B-Status in der Regel in den L-1A-Status wechseln, bevor sie zum EB-1C-Pfad übergehen können. Dieser Wechsel muss spätestens sechs Monate vor dem fünften Jahr des L-1B-Status erfolgen, damit genügend Zeit für den Prozess bleibt.
- Niedergelassene U.S.-Geschäfte erforderlich: Der US-Arbeitgeber muss nachweisen, dass er seit mindestens einem Jahr aktiv geschäftlich tätig ist, bevor er eine EB-1C-Petition einreichen kann. Im Gegensatz zum L-1, das Petitionen für die Aufnahme einer Geschäftstätigkeit zulässt, erfordert das EB-1C eine operative und etablierte US-Einheit.
Verständnis der Rollen von "Führungskräften" und "Managern"
Der Erfolg einer EB-1C-Petition hängt davon ab, dass die Verantwortlichkeiten des Mitarbeiters als Führungskraft oder Manager klar definiert und dokumentiert werden, wobei die USCIS-Vorschriften und das Fallrecht eine strenge Auslegung vorsehen.
- Leitende Angestellte: Diese Funktionen beinhalten die Leitung der Organisation oder eines wesentlichen Teils davon, die Festlegung von Zielen und Richtlinien und das Treffen von Entscheidungen mit großem Spielraum bei minimaler Aufsicht.
- Manager: Diese Funktionen konzentrieren sich auf die Leitung einer Organisation, Abteilung oder Funktion. Insbesondere Funktionsmanager beaufsichtigen wesentliche organisatorische Funktionen und nicht das Personal, und ihre Eignung erfordert einen detaillierten Nachweis ihrer Kontrolle und ihrer Seniorität innerhalb des Unternehmens.
Der Übergang von L-1A zu EB-1C
Für viele multinationale Unternehmen ist EB-1C ein natürlicher nächster Schritt für Mitarbeiter, die sich bereits mit dem L-1A-Status in den Vereinigten Staaten aufhalten. Der Übergang von L-1A zu EB-1C erfordert jedoch eine sorgfältige Vorbereitung und die Einhaltung zusätzlicher Anforderungen:
- Angleichung der Rollen: Die Aufgaben des Arbeitnehmers unter L-1A sollten mit den für die EB-1C-Berechtigung erforderlichen Aufgaben als Führungskraft oder Manager übereinstimmen. Erhebliche Abweichungen bei den Aufgaben könnten die Petition gefährden.
- Zuverlässige Dokumentation: Die Arbeitgeber müssen umfassende Nachweise über die Qualifikation des Arbeitnehmers, die Organisationsstruktur des Unternehmens und den Tätigkeitsbereich der US-Einrichtung vorlegen.
Die Firma Board Certified Expert im Einwanderungsrecht hat Hunderte von multinationalen Petitionen eingereicht und genehmigt bekommen und wird Sie über die Standards informieren, die zu beachten sind, wenn Sie einen EB-1-Antrag stellen wollen, nachdem Sie ein L-1-Arbeitnehmer waren.
Der HarrisLaw-Vorteil
Das EB-1C-Verfahren erfordert eine strategische Planung, ein gründliches Verständnis der rechtlichen Anforderungen und eine sorgfältige Beachtung der Details. Wir verstehen die Komplexität von Unternehmensstrukturen, funktionalen Manager-Klassifikationen und den Übergang von L-1A zu EB-1C. Unser maßgeschneiderter Ansatz stellt sicher, dass Ihr Antrag die strengen Beweisstandards der USCIS erfüllt, das Risiko minimiert und die Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung maximiert.
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Die Entscheidung, ob die EB-1C-Kategorie für Ihr Unternehmen und Ihren Mitarbeiter geeignet ist, erfordert eine sorgfältige Prüfung der Zulassungskriterien, der Unterlagen und der strategischen Planung. Kontakt HarrisLaw noch heute für ein ausführliches Beratungsgespräch, um Ihre Optionen zu erörtern und den effizientesten Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung für Ihre multinationalen Führungskräfte und Manager zu finden.