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Die beschäftigungsbasierte First-Preference-Visa-Kategorie (auch als EB-1-Visa bezeichnet) steht Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragenden Professoren oder Forschern oder multinationalen Führungskräften oder Führungskräften zur Verfügung. Was diese Kategorie von anderen Beschäftigten unterscheidet, ist die Quote für verfügbare Visa ist normalerweise aktuell. EB-1-Visumantragsteller müssen auch nicht die Arbeitszertifizierung verarbeiten. Wenn sie sich für ein EB-1 qualifizieren, können Antragsteller gleichzeitig eine grüne Karte beantragen, wenn sie sich in den Vereinigten Staaten im Status eines rechtmäßigen Nichteinwanderers befinden. Für jede dieser Berufsgruppen gelten rechtliche Anforderungen, die in dieser Tabelle kurz dargestellt werden müssen:
Kategorie | Kurze Beschreibung | Beweis |
Außergewöhnliche Fähigkeit | Die Person muss in der Lage sein, außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung zu demonstrieren. Die Errungenschaften müssen durch umfassende Dokumentation im Fachgebiet anerkannt werden. Es ist kein Stellenangebot erforderlich. | Muss 3 von 10 gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen oder den Nachweis einer einmaligen Leistung erbringen (z. B. Pulitzer, Oscar, Olympia-Medaille) |
Hervorragende Professoren und Forscher | Die Person muss internationale Anerkennung für ihre herausragenden Leistungen in einem bestimmten akademischen Bereich nachweisen. Erfordert mindestens 3 Jahre Erfahrung in Lehre oder Forschung in diesem akademischen Bereich. Der Bewerber muss in die Vereinigten Staaten einreisen, um einen Lehrauftrag oder eine vergleichbare Forschungsstelle an einer Universität oder einer anderen Hochschule zu absolvieren. | Muss eine Dokumentation von mindestens zwei gesetzlich festgelegten Kriterien und ein Beschäftigungsangebot des potenziellen amerikanischen Arbeitgebers enthalten. |
Multinationaler Manager oder Führungskraft | Der Angestellte muss in den drei Jahren vor der Petition mindestens 1 Jahr von einem Unternehmen außerhalb der USA beschäftigt gewesen sein, und der Angestellte muss versuchen, in die Vereinigten Staaten einzureisen, um den Dienst für dieses Unternehmen fortzusetzen. Die Beschäftigung muss außerhalb der Vereinigten Staaten in leitender oder leitender Funktion und bei demselben Arbeitgeber, einem verbundenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des Arbeitgebers gewesen sein. | Der US-Petent muss ein US-amerikanischer Arbeitgeber sein, der mindestens ein Jahr als verbundenes Unternehmen, als Tochtergesellschaft oder als das gleiche Unternehmen oder eine andere juristische Person, die die Person im Ausland beschäftigt hat, geschäftlich tätig ist. |
Für weitere Informationen, bitte kontaktiere uns Sie planen eine Konsultation, um zu beurteilen, ob eine der oben genannten EB-1-Kategorien für Sie oder einen potenziellen festen Mitarbeiter passt.