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Die beschäftigungsbasierte First-Preference-Visa-Kategorie (auch als EB-1-Visa bezeichnet) steht Personen mit außergewöhnlichen Fähigkeiten, herausragenden Professoren oder Forschern oder multinationalen Führungskräften oder Führungskräften zur Verfügung. Was diese Kategorie von anderen Beschäftigten unterscheidet, ist die Quote für verfügbare Visa ist in der Regel aktuell. Außerdem sind EB-1 Visumantragsteller nicht erforderlich, um die Arbeitszertifizierung Verfahren, was es zu einem sehr gefragten Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung in den USA macht. Falls im Rahmen des monatlichen Visa Bulletin Für ein EB-1 können Antragsteller auch gleichzeitig eine Green Card beantragen, wenn sie sich in den Vereinigten Staaten in einem rechtmäßigen Nichteinwanderungsstatus befinden.

Zulassungskriterien

Für jede dieser Berufsgruppen gibt es gesetzliche Anforderungen, die erfüllt werden müssen, wie die folgende Tabelle kurz veranschaulicht:

Kategorie Kurze Beschreibung Beweis
Außergewöhnliche Fähigkeit Die Person muss in der Lage sein, außergewöhnliche Fähigkeiten in Wissenschaft, Kunst, Bildung, Wirtschaft oder Leichtathletik durch anhaltende nationale oder internationale Anerkennung zu demonstrieren. Die Errungenschaften müssen durch umfassende Dokumentation im Fachgebiet anerkannt werden. Es ist kein Stellenangebot erforderlich. Muss 3 von 10 gesetzlich festgelegten Kriterien erfüllen oder den Nachweis einer einmaligen Leistung erbringen (z. B. Pulitzer, Oscar, Olympia-Medaille)
Hervorragende Professoren und Forscher Die Person muss internationale Anerkennung für ihre herausragenden Leistungen in einem bestimmten akademischen Bereich nachweisen. Erfordert mindestens 3 Jahre Erfahrung in Lehre oder Forschung in diesem akademischen Bereich. Der Bewerber muss in die Vereinigten Staaten einreisen, um einen Lehrauftrag oder eine vergleichbare Forschungsstelle an einer Universität oder einer anderen Hochschule zu absolvieren. Muss eine Dokumentation von mindestens zwei gesetzlich festgelegten Kriterien und ein Beschäftigungsangebot des potenziellen amerikanischen Arbeitgebers enthalten.
Multinationaler Manager oder Führungskraft Der Arbeitnehmer muss in den drei Jahren vor der Petition mindestens ein Jahr lang außerhalb der Vereinigten Staaten bei einem Unternehmen beschäftigt gewesen sein, und der Arbeitnehmer muss versuchen, in die Vereinigten Staaten einzureisen, um seine Tätigkeit für dieses Unternehmen fortzusetzen. Die Anstellung muss außerhalb der Vereinigten Staaten in einer leitenden oder geschäftsführenden Funktion und bei demselben Arbeitgeber, einem verbundenen Unternehmen oder einer Tochtergesellschaft des Arbeitgebers erfolgt sein. Viele Bewerber sind typischerweise in L-1A Dies ist jedoch nicht gesetzlich vorgeschrieben. Der US-Petent muss ein US-amerikanischer Arbeitgeber sein, der mindestens ein Jahr als verbundenes Unternehmen, als Tochtergesellschaft oder als das gleiche Unternehmen oder eine andere juristische Person, die die Person im Ausland beschäftigt hat, geschäftlich tätig ist.

Vorteile des EB-1-Visums

  • Rationalisierter Prozess: EB-1-Bewerber sind vom Arbeitsbescheinigungsverfahren befreit, was den Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung beschleunigt.
  • Vorrangige Präferenz: Als erste Präferenzkategorie haben EB-1-Visa im Vergleich zu anderen Kategorien oft kürzere Wartezeiten.
  • Direkter Weg zur Green Card: Wenn das Visa Bulletin es zulässt, können die Antragsteller gleichzeitig einen Antrag auf Statusanpassung (Formular I-485) stellen, der ihnen einen nahtlosen Übergang zum Daueraufenthalt ermöglicht.
  • Kein Jobangebot für EB-1A erforderlichEB-1A: Einzelpersonen können selbst einen Antrag stellen ohne Sponsoring durch einen US-Arbeitgeber.

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