DHS gibt DOMA Immigration Rights & #038 bekannt; Leistungen
Heute, den Heimatschutzministerium hat einige FAQs zu den neuesten angekündigt SCOTUS-Entscheidung on DOMA wirkt sich auf die föderalen Einwanderungsleistungen aus. Jetzt können Petenten mit amerikanischem Staatsbürger und rechtmäßigem ständigen Wohnsitz DOMA-Einwanderungsrechte und -leistungen für ihre Ehepartner beantragen. Dies steht im Einklang mit was ich vorher beschrieben habe. Folgendes hat das DHS bereitgestellt:
Häufig gestellte Fragen
Frage 1: Ich bin US-Staatsbürger oder habe einen rechtmäßigen ständigen Wohnsitz in einer gleichgeschlechtlichen Ehe mit einem Ausländer. Kann ich meinen Ehepartner jetzt für ein familienbasiertes Einwanderungsvisum sponsern?
A1: Ja, Sie können die Petition einreichen. Sie können ein Formular I-130 (und einen ggf. beigefügten Antrag) einreichen. Ihre Berechtigung, einen Antrag für Ihren Ehepartner zu stellen, und die Zulässigkeit Ihres Ehepartners als Zuwanderer bei der Beantragung eines Einwanderungsvisums oder bei der Anpassung der Statusstufe werden gemäß dem geltenden Einwanderungsgesetz festgelegt und nicht automatisch aufgrund des gleichgeschlechtlichen Charakters von verweigert Deine Ehe.
F2: Mein Ehepartner und ich waren in einem US-Bundesstaat verheiratet, der eine gleichgeschlechtliche Ehe anerkennt, aber wir leben in einem Bundesstaat, in dem dies nicht der Fall ist. Kann ich einen Antrag auf Einreisevisum für meinen Ehepartner stellen?
A2: Ja, Sie können die Petition einreichen. Bei der Prüfung der Petition berücksichtigt USCIS im Allgemeinen das Recht des Ortes, an dem die Ehe geschlossen wurde, um festzustellen, ob sie für Zwecke des Einwanderungsrechts gültig ist. Diese allgemeine Regel unterliegt einigen begrenzten Ausnahmen, nach denen die Einwanderungsbehörden des Bundes in der Vergangenheit neben dem Recht des Staates, in dem die Eheschließung gefeiert wird, das Recht des Wohnsitzstaats berücksichtigt haben. Ob diese Ausnahmen zutreffen, kann von individuellen, faktenbezogenen Umständen abhängen. Falls erforderlich, können wir in Zukunft weitere Hinweise zu dieser Frage geben.
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